Die WIR BEWEGEN.SH Verdopplungsaktion 2021 - Teilnahmebedingungen

1. Allgemeines

Veranstalter der WIR BEWEGEN.SH Verdopplungsaktion (nachfolgend: „Verdopplungsaktion“) ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). In einem festgelegten Zeitraum („Aktionszeitraum“) werden alle Spenden von 5,00 bis 50,00 Euro, die Nutzerinnen und Nutzer mittels der Spendenplattform „WIR BEWEGEN.SH“ (im Folgenden „Spendenplattform“) für Projekte leisten, verdoppelt. Hierfür stellen die schleswig-holsteinischen Sparkassen eine Fördersumme von 10.000,00 Euro zur Verfügung. Zusätzlich besteht für alle teilnehmenden Projektstarter die Chance auf den Gewinn eines Event-Pakets der IB.SH im Wert von 750,00 Euro.

 

Zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen gelten die Allgemeinen Nutzungs- und Spendenbedingungen der IB.SH Spendenplattform „WIR BEWEGEN.SH“ sowie die Nutzungsbedingungen für Projektstarter (nachfolgend gemeinsam „Nutzungsbedingungen“). Mit der Teilnahme an der Verdopplungsaktion erkennen die Projektstarter die Teilnahmebedingungen als verbindlich an.

 

2. Teilnahme und Ablauf

Teilnahmeberechtigt sind alle Projektstarter, die während des Aktionszeitraumes ein sich in der Spendenphase befindendes Projekt betreuen oder betreuen werden.

 

Zur Teilnahme an der Verdopplungsaktion ist (neben der Registrierung auf der Spendenplattform und der dortigen Einreichung eines Projekts, dem „Starten“ eines Projekts) die Anmeldung via E-Mail mit dem Betreff „Anmeldung Verdopplungsaktion“ und dem Titel des für die Aktion eingereichten Projektes an info@wir-bewegen.sh erforderlich. Laufende Projekte, deren Spendenzeitraum sich mit dem Aktionszeitraum überschneidet, können ebenfalls angemeldet werden. Die Anmeldung ist bis zum 27. Juli 2021, 12:00 Uhr möglich. Es können nur Projekte berücksichtigt werden, die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgreich eingereicht und für die Verdopplungsaktion angemeldet wurden. Die Teilnehmenden erhalten eine Bestätigung per E-Mail über die Zulassung ihres Projektes und damit ihre Teilnahme an der Verdopplungsaktion.

 

Nach dem Eingang aller Spenden während des Aktionszeitraumes wird der Gesamtbetrag der für das jeweilige Projekt erzielten Spenden ermittelt. Der sich auf dieser Basis ergebende Verdopplungsbetrag wird als Spende für das Projekt auf der Spendenplattform überwiesen. Es werden nur die Spenden von 5,00 bis 50,00 Euro verdoppelt, die während des Aktionszeitraumes auf dem Treuhandkonto der IB.SH eingehen. Entsprechend den Nutzungsbedingungen erfolgt die Auszahlung der Spenden nur bei erfolgreicher Beendigung der Spendenphase.

 

Unter allen Teilnehmenden, deren Projekt erfolgreich beendet wurde, wird nach Ende des Aktionszeitraumes ein Event-Paket im Wert von 750,00 Euro verlost. Die konkrete Zusammenstellung des Event-Pakets wird individuell mit der IB.SH abgestimmt. Es soll für die Durchführung einer Veranstaltung der jeweiligen gemeinnützigen Organisation zur Mitgliederbindung oder -werbung (z.B. Vereinsfeier) genutzt werden. Ein Anspruch auf Auszahlung der 750,00 Euro besteht nicht.


3. Aktionszeitraum und Gewinnbekanntgabe

Der Aktionszeitraum, in dem die Spenden verdoppelt werden, beginnt am 28. Juli 2021, 08:00 Uhr und endet, sobald die Fördersumme von 10.000,00 Euro durch die Verdopplung eingehender Spenden ausgeschöpft ist.

 

Die Verkündung des Aktionsendes sowie der Gewinnerin bzw. des Gewinners des Event-Paketes erfolgt nach Ende des Aktionszeitraumes über die verfügbaren Online-Kommunikationskanäle.

 

4. Teilnahmeausschluss und Beendigungsrecht

Die IB.SH behält sich vor, Teilnehmende von der Teilnahme an der Verdopplungsaktion auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder die Nutzungsbedingungen. Die IB.SH kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, zugesagte oder bereits überwiesene Spendenverdopplungen und/oder den Gewinn wieder aberkennen und diese zurückfordern.

 

Die IB.SH behält sich ferner vor, diese Verdopplungsaktion jederzeit aus wichtigem Grund abzubrechen oder zu beenden.

 

5. Sonstiges

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der IB.SH-Spendenplattform WIR BEWEGEN.SH.

 

Die IB.SH ist berechtigt, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit über die Verdopplungsaktion und die hierdurch geförderten Spendenprojekte zu berichten. Mit der Anmeldung ihres Projektes zur Verdopplungsaktion gestatten die Teilnehmenden der IB.SH, ihre Teilnahme an der Verdopplungsaktion für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Ziffer 8 der Allgemeinen Nutzungs- und Spendenbedingungen der IB.SH Spendenplattform „WIR BEWEGEN.SH“ gilt entsprechend. Die IB.SH wird die Teilnehmenden diesbezüglich bei Bedarf kontaktieren. Die Teilnehmenden erklären sich mit einer Kontaktaufnahme ausdrücklich einverstanden.

 

6. Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht insbesondere kein Rechtsanspruch auf die Verdopplung der Spenden.