Die WIR BEWEGEN.SH Verdopplungsaktion 2021 - Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines
Veranstalter der WIR BEWEGEN.SH Verdopplungsaktion (nachfolgend:
„Verdopplungsaktion“) ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). In
einem festgelegten Zeitraum („Aktionszeitraum“) werden alle Spenden von 5,00 bis 50,00 Euro, die Nutzerinnen und Nutzer mittels
der Spendenplattform „WIR BEWEGEN.SH“ (im Folgenden „Spendenplattform“) für
Projekte leisten, verdoppelt. Hierfür stellen die schleswig-holsteinischen
Sparkassen eine Fördersumme von 10.000,00 Euro zur Verfügung. Zusätzlich
besteht für alle teilnehmenden Projektstarter die Chance auf den Gewinn eines
Event-Pakets der IB.SH im Wert von 750,00 Euro.
Zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen gelten die Allgemeinen
Nutzungs- und Spendenbedingungen der IB.SH Spendenplattform „WIR
BEWEGEN.SH“ sowie die Nutzungsbedingungen
für Projektstarter (nachfolgend gemeinsam
„Nutzungsbedingungen“). Mit der Teilnahme an der Verdopplungsaktion erkennen
die Projektstarter die Teilnahmebedingungen als verbindlich an.
2. Teilnahme und Ablauf
Teilnahmeberechtigt sind alle Projektstarter, die während des
Aktionszeitraumes ein sich in der Spendenphase befindendes Projekt betreuen
oder betreuen werden.
Zur Teilnahme an der Verdopplungsaktion ist (neben der Registrierung auf der Spendenplattform und der dortigen Einreichung eines Projekts, dem „Starten“ eines Projekts) die Anmeldung via E-Mail mit dem Betreff „Anmeldung Verdopplungsaktion“ und dem Titel des für die Aktion eingereichten Projektes an info@wir-bewegen.sh erforderlich. Laufende Projekte, deren Spendenzeitraum sich mit dem Aktionszeitraum überschneidet, können ebenfalls angemeldet werden. Die Anmeldung ist bis zum 27. Juli 2021, 12:00 Uhr möglich. Es können nur Projekte berücksichtigt werden, die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgreich eingereicht und für die Verdopplungsaktion angemeldet wurden. Die Teilnehmenden erhalten eine Bestätigung per E-Mail über die Zulassung ihres Projektes und damit ihre Teilnahme an der Verdopplungsaktion.
Nach dem Eingang aller Spenden während des Aktionszeitraumes wird der
Gesamtbetrag der für das jeweilige Projekt erzielten Spenden ermittelt. Der
sich auf dieser Basis ergebende Verdopplungsbetrag wird als Spende für das
Projekt auf der Spendenplattform überwiesen. Es werden nur die Spenden von 5,00
bis 50,00 Euro verdoppelt, die während des Aktionszeitraumes auf dem
Treuhandkonto der IB.SH eingehen. Entsprechend den Nutzungsbedingungen erfolgt
die Auszahlung der Spenden nur bei erfolgreicher Beendigung der Spendenphase.
Unter allen Teilnehmenden, deren Projekt erfolgreich beendet wurde, wird nach Ende des Aktionszeitraumes
ein Event-Paket im Wert von 750,00 Euro verlost. Die konkrete Zusammenstellung
des Event-Pakets wird individuell mit der IB.SH abgestimmt. Es soll für die
Durchführung einer Veranstaltung der jeweiligen gemeinnützigen Organisation zur
Mitgliederbindung oder -werbung (z.B. Vereinsfeier) genutzt werden. Ein
Anspruch auf Auszahlung der 750,00 Euro besteht nicht.
3. Aktionszeitraum und Gewinnbekanntgabe
Der Aktionszeitraum, in dem die Spenden verdoppelt werden, beginnt am 28. Juli 2021, 08:00 Uhr und
endet, sobald die Fördersumme von 10.000,00 Euro durch die Verdopplung
eingehender Spenden ausgeschöpft ist.
Die Verkündung des
Aktionsendes sowie der Gewinnerin bzw. des Gewinners des Event-Paketes erfolgt nach Ende des Aktionszeitraumes über die verfügbaren
Online-Kommunikationskanäle.
4. Teilnahmeausschluss und Beendigungsrecht
Die IB.SH behält sich vor, Teilnehmende von der Teilnahme an der
Verdopplungsaktion auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen
diese Teilnahmebedingungen oder die Nutzungsbedingungen. Die IB.SH kann einen
solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, zugesagte oder bereits
überwiesene Spendenverdopplungen und/oder den Gewinn wieder aberkennen und
diese zurückfordern.
Die IB.SH behält sich ferner vor, diese Verdopplungsaktion jederzeit aus
wichtigem Grund abzubrechen oder zu beenden.
5. Sonstiges
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der IB.SH-Spendenplattform WIR
BEWEGEN.SH.
Die IB.SH ist berechtigt, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit über die
Verdopplungsaktion und die hierdurch geförderten Spendenprojekte zu berichten.
Mit der Anmeldung ihres Projektes zur Verdopplungsaktion gestatten die
Teilnehmenden der IB.SH, ihre Teilnahme an der Verdopplungsaktion für Zwecke
der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Ziffer 8 der Allgemeinen Nutzungs- und
Spendenbedingungen der IB.SH Spendenplattform „WIR BEWEGEN.SH“ gilt
entsprechend. Die IB.SH wird die Teilnehmenden diesbezüglich bei
Bedarf kontaktieren. Die Teilnehmenden erklären sich mit einer Kontaktaufnahme
ausdrücklich einverstanden.
6. Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht insbesondere kein Rechtsanspruch auf die Verdopplung der Spenden.