Projektbedingungen der IB.SH für die Spendenplattformen „WIR BEWEGEN.SH“ und „WIR BEWALDEN.SH“
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Projektbedingungen gelten für die
Einreichung und Durchführung (nachfolgend: „Start“) von Projekten auf den Spendenplattformen "WIR BEWEGEN.SH"
und „WIR BEWALDEN.SH“ (nachfolgend gemeinsam „Spendenplattformen“).
1.2 Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Nutzungs- und Spendenbedingungen der IB.SH
Spendenplattformen „WIR BEWEGEN.SH“ und „WIR BEWALDEN.SH“ (nachfolgend „Allgemeine Nutzungsbedingungen“). Bei
Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und diesen
Projektbedingungen gelten vorrangig die Projektbedingungen.
2 Grundlegende Voraussetzungen für
den Start eines Projekts auf den Spendenplattformen
2.1 Grundlegende Voraussetzungen für den Start eines Projekts auf
einer der Spendenplattformen sind:
2.1.1 Das Projekt entfaltet seine unmittelbare Wirkung
hauptsächlich im Bundesland Schleswig-Holstein.
2.1.2 Das Projekt ist mindestens einem der folgenden
förderungswürdigen Bereiche zuzuordnen:
für die Plattform WIR BEWEGEN.SH:
- Kultur
- Bildung
- Sport
- Gesundheit
- Umwelt
- Tiere
- Miteinander und Hilfe;
für die Plattform WIR BEWALDEN.SH:
- Baumpflanzung
- Neuwaldbildung.
2.1.3 Das Projekt ist im allgemeinen Sinne gemeinnützig. Eine
Gemeinnützigkeit des Projekts im Sinne der Abgabenordnung ist nicht
erforderlich, das heißt, das Projekt bzw. die dahinterstehende Organisation
und/oder Vereinigung und deren Zielausrichtung muss nicht vom Finanzamt als
gemeinnützig anerkannt sein.
2.1.4 Das Projekt stellt eine einzelne, in
sich abgeschlossene, zielgerichtete Maßnahme mit einem konkreten Zweck/Ergebnis
sowie zeitlichem Anfangs- und Endpunkt dar.
2.2 Es darf außerdem keines der folgenden Ausschlusskriterien vorliegen:
2.2.1 Der Projektstarter ist nicht volljährig oder nicht
vertretungsberechtigt für die juristische Person, in deren Namen das Projekt
gestartet werden soll.
2.2.2 Das Projekt ist oder war bereits auf den Spendenplattformen
der IB.SH oder anderen Spenden- bzw. Crowdfunding-Plattformen vertreten.
2.2.3 Das Projekt ist von einem politischen und/oder religiösen
Extremismus motiviert und/oder geprägt.
2.2.4 Das Projekt verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen oder
offensichtlich gegen die guten Sitten.
2.2.5 Das Projekt dient überwiegend der
(persönlichen) Bereicherung des Projektstarters oder der dahinterstehenden
Organisation.
2.2.6 Das Projekt dient vorrangig der Finanzierung von Unternehmen
oder Unternehmensgründung, der Gewinnerzielung oder sonstigen gewerblichen
Zwecken.
3 Einreichung eines Projekts
(Projekteinstellungsphase)
3.1 Die Einreichung eines Projekts auf der
Spendenplattform „WIR BEWEGEN.SH“ erfolgt online über die Webseiten der IB.SH.
Registrierte Nutzer können ein Projekt einreichen, indem sie den Link „Projekt
starten“ aufrufen und die auf den folgenden Seiten abgefragten Informationen
eingeben. Für Projekte der Spendenplattform „WIR BEWALDEN.SH“ werden nach
Absprache mit dem Plattformmanagement alle nötigen Informationen zur
Projekteinreichung von den registrierten Nutzern per E-Mail übermittelt. Das
Plattformmanagement pflegt diese Informationen anschließend auf den Seiten der
Spendenplattform ein.
3.2 Der Projektstarter ist bei der Einreichung eines Projekts
verpflichtet, die folgenden Angaben zu machen:
- Titel des Projekts
- Beschreibung des Projekts
- Ort des Projekts
- Spendenziel (der Spendenbetrag, der zur Umsetzung des Vorhabens als notwendig erachtet wird)
- Dauer der Spendenphase
- Name der Organisation, für die das Projekt gestartet werden soll, sofern das Projekt von einer bzw. für eine Organisation (etwa Verein, Schule o.ä.) initiiert wird
- Angabe, ob der Projektstarter bzw. die dahinterstehende Organisation berechtigt ist, Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen im Sinne der Abgabenordnung) auszustellen. Zum Nachweis der Berechtigung zum Ausstellen von Spendenbescheinigungen ist der aktuelle Freistellungsbescheid hochzuladen.
- Bankverbindung an die die Spenden bei erfolgreicher Beendigung des Projekts überwiesen werden sollen
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
- vollständige Anschrift des Projektstarters oder der Organisation, in deren Namen das Projekt gestartet wird.
3.3. Der Projektstarter ist verpflichtet, den konkreten
Verwendungszweck des Spendenziels und die geplante Umsetzung des Projekts sehr
genau und nachvollziehbar zu beschreiben. Dabei ist die Höhe des veranschlagten
Spendenziels plausibel zu machen. Es müssen außerdem konkrete Angaben zur
Verwendung von überschüssigen Spendensummen im Falle einer Überfinanzierung des
Projekts gemacht werden.
3.4 Die Ernsthaftigkeit des Projekts muss glaubhaft gemacht werden.
3.5 Der Benutzername sollte möglichst dem echten Vor- und Zunamen
(Klarname) des registrierten Nutzers, der das Projekt einreicht, entsprechen.
Ein bereits existierender, anderslautender Benutzername sollte entsprechend
angepasst werden.
3.6 Es ist mindestens eine
Bilddatei zur Darstellung des Projekts auf der jeweiligen Spendenplattform
hochzuladen.
3.7 Mit der Einreichung eines Projekts
auf einer der Spendenplattformen sichert der Projektstarter zu,
3.7.1 über die notwendige Vertretungsmacht zu verfügen, um im Namen
des Projekts und/oder der dahinterstehenden Organisation rechtsverbindliche
Erklärungen abgeben und/oder im Namen des Projekts und/oder der Organisation
auftreten zu können und
3.7.2 sofern die Möglichkeit der Ausstellung von Spendenbescheinigungen
(Zuwendungsbestätigungen) bejaht wurde, dafür einzustehen, dass diese
Berechtigung, Zuwendungsbestätigungen im Sinne der Abgabenordnung auszustellen,
auch tatsächlich besteht.
3.8 Die IB.SH prüft das eingereichte
Projekt auf das Vorliegen der unter Ziffer 2.1 genannten Voraussetzungen zur
Durchführung und versichert sich, dass keines der unter Ziffer 2.2 genannten
Ausschlusskriterien gegeben ist.
3.9 Die IB.SH ist berechtigt, vom
Projektstarter weitere Informationen hinsichtlich des geplanten Projekts zu
fordern, wenn und soweit sie dies zur Prüfung des eingereichten Projekts für
notwendig erachtet. Weiter ist die IB.SH berechtigt, Nachweise bezüglich der
gemachten Angaben einzufordern.
3.10 Die IB.SH prüft die Identität des Projektstarters. Dabei
obliegt es ihr, wie diese Identitätsprüfung ausgestaltet wird (Postident, Videolegitimation oder vergleichbare Legitimationsverfahren).
3.11 Die IB.SH kann eingereichte Projekte auch ohne Angabe von
Gründen ablehnen. Es besteht seitens des Projektstarters kein Rechtsanspruch
auf die Nutzung der Spendenplattformen zur Durchführung eines Projekts.
4 Projektpartner (nur „WIR BEWEGEN.SH“)
4.1 Projektstarter der Spendenplattform „WIR BEWEGEN.SH“ können bei
Einreichung des Projekts einen Premium-Partner der Spendenplattform, mit dem
sie das Projekt abwickeln möchten, angeben („Projektpartner“). Voraussetzung
hierfür ist, dass im Vorwege eine Absprache zwischen Projektstarter und
Premium-Partner hinsichtlich der Übernahme dieses Projekts stattgefunden hat.
4.2 Wird vom Projektstarter kein
Projektpartner benannt, ist die IB.SH nach ihrem freien Ermessen dazu
berechtigt, einen der Premium-Partner der Spendenplattform über das Projekt zu
informieren, um ihm die Möglichkeit der Übernahme einer Projektpartnerschaft zu
geben. Der Premium-Partner erhält zu diesem Zweck alle erforderlichen
Informationen über das Projekt (u. a. Kontaktdaten des Projektstarters).
4.3 Der Projektpartner unterstützt das
Projekt mit einem selbst gewählten Spendenbeitrag sowie ggf. mit
Öffentlichkeitsarbeit. Im Gegenzug erscheint der Name des Projektpartners auf
der Projektseite.
4.4 Projektpartner können ihre Partnerprojekte
auch inhaltlich begleiten. Die IB.SH bleibt in den Prozess jedoch stets
begleitend eingebunden, insbesondere verantwortet ausschließlich die IB.SH die
Freischaltung eines Projekts auf der Spendenplattform sowie die
Zahlungsabwicklungen gemäß der Allgemeinen Nutzungsbedingungen und dieser
Projektbedingungen.
5 Spendenphase/Rücknahme von
Projekten
5.1 Der Projektstarter hat das Recht, sein Projekt während der
Spendenphase zurückzunehmen, solange das Spendenziel nicht erreicht wurde. Die
Rücknahme erfolgt dergestalt, dass der Projektstarter unter Angabe von Gründen
bei der IB.SH die Rücknahme des Projekts in Textform beantragt. Die IB.SH
prüft, ob die Voraussetzungen für eine Rücknahme vorliegen und ändert dann den
Status des Projekts auf der jeweiligen Spendenplattform zu „beendet“. Alle
Spender, die für das Projekt Spendenzusagen gegeben haben, werden auf der
Projektpinnwand über die Rücknahme des Projektes unterrichtet und die bereits
auf das Treuhandkonto der IB.SH erfolgten Spendenzahlungen werden
rückabgewickelt. Eine Rücknahme des Projekts nach Erreichung des Spendenziels
ist nicht möglich.
5.2 Wird das Spendenziel vor Ablauf der
Spendenphase erreicht, kann der Projektstarter die vorzeitige Beendigung der
Spendenphase und die entsprechende Auszahlung der Spendensumme bei der IB.SH
beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die vorzeitige Auszahlung der
Spendensumme für das Projekt förderlich ist. Stellt die IB.SH fest, dass die
Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung erfüllt sind, so kommuniziert
sie die vorzeitige, erfolgreiche Beendigung auf der jeweiligen Spendenplattform
und zahlt die Spendensumme an den Projektstarter aus. Das Projekt erhält den
Status „erfolgreich beendet“.
5.3 Die IB.SH kann während einer
laufenden Spendenphase den festgelegten Spendenzeitraum im Einzelfall nach
ihrem freien Ermessen verlängern, wenn sie dies als förderlich für eine
erfolgreiche Abwicklung des Projektes erachtet. Die IB.SH wird den
Projektstarter über eine solche Verlängerung informieren.
5.4 Für den Fall dass das Spendenziel
eines Projekts der Spendenplattform „WIR BEWEGEN.SH“ nicht erreicht wurde und
das Projekt deshalb den Status „beendet“ erhalten hat, verpflichtet sich der
Projektstarter, das Projekt nicht erneut und unter einem anderen Namen, einer
anderen Person oder einer anderen Organisation einzureichen.
6 Umsetzung von Projekten
(Umsetzungsphase)
6.1 Der Projektstarter ist verpflichtet, bei Erreichung des
Spendenziels das Projekt gemäß der Projektbeschreibung in einem angemessenen
Zeitraum umzusetzen.
6.2 Die Spendengelder, einschließlich
etwaiger Überschüsse, dürfen ausschließlich für den angegebenen
Verwendungszweck verwendet werden. Auf Aufforderung der IB.SH hat der
Projektstarter unverzüglich Nachweise über die Verwendung der Spendengelder zu
erbringen.
6.3 Der Projektstarter ist verpflichtet, von
der erfolgreichen Spendenaktion und der Umsetzung des Projekts auf der
Projektseite der jeweiligen Spendenplattform innerhalb eines angemessenen
Zeitraums zu berichten.
6.4 Die IB.SH ist berechtigt, vom
Projektstarter Nachweise hinsichtlich der Umsetzung des Projekts zu fordern.
6.5 Für Projektstarter ist es aus
Gründen der Transparenz gegenüber den Spendern nicht möglich, ihr Nutzerprofil
zu löschen bzw. zu sperren, solange sich ein von ihnen gestartetes Projekt in
der Spendenphase oder in der Umsetzungsphase befindet. Projektstarter können
ihr Profil nur dann löschen bzw. sperren, wenn ihr Projekt/ihre Projekte den
Status „beendet" oder „erfolgreich umgesetzt" erhalten haben. Die
Projekte selbst bleiben auf den Spendenplattformen online.
7 Kosten der Nutzung der Spendenplattformen
Die IB.SH erbringt ihre Leistungen für Projektstarter im Rahmen der
Spendenabwicklung und Bereitstellung der Spendenplattformen unentgeltlich.
Etwaige auf Seiten der Projektstarter im Zusammenhang mit der Nutzung der
Spendenplattformen bzw. der Projektdurchführung entstehende Kosten tragen diese
selbst.