Allgemeine Nutzungs- und Spendenbedingungen der IB.SH für die Spendenplattformen „WIR BEWEGEN.SH“ und „WIR BEWALDEN.SH“


1    Allgemeines


1.1 Betreiberin der Spendenplattformen „WIR BEWEGEN.SH" und „WIR BEWALDEN.SH“ ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel (nachfolgend: IB.SH).

 

1.2 Diese Allgemeinen Nutzungs- und Spendenbedingungen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“) sowie ggf. die diesbezüglich geltenden Projektbedingungen der IB.SH für die Spendenplattformen „WIR BEWEGEN.SH“ und „WIR BEWALDEN.SH“ (nachfolgend „Projektbedingungen“) stellen die ausschließliche Grundlage für die Nutzung der Spendenplattformen www.wir-bewegen.sh und www.wir-bewalden.sh (nachfolgend gemeinsam „Spendenplattformen“) und das dadurch begründete Rechtsverhältnis dar. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzer wird ausdrücklich widersprochen.

 

1.3  Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Nutzungsbedingungen und den Projektbedingungen gehen letztere vor.

2    Begriffsbestimmungen

 

Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:

2.1 „Spendenplattformen“: Die Internetseiten der IB.SH, erreichbar unter den URLs:  www.wir-bewegen.sh  und www.wir-bewalden.sh

 

2.2 „Nutzer“: Personen, welche die Internetseiten der Spendenplattformen aufrufen und nutzen, ohne registriert bzw. angemeldet zu sein;

 

2.3 „Registrierte Nutzer": Nutzer, die sich auf einer der Spendenplattformen registriert und ein Nutzerkonto (Account) angelegt haben;

 

2.4 „Projektstarter": Registrierte Nutzer, welche ein Projekt auf einer der Plattformen einstellen;

 

2.5 „Projekt": Das von einem Projektstarter initiierte, konkrete Spendenvorhaben mit einem der Höhe nach definierten Betrag, der zur Umsetzung des Vorhabens als notwendig erachtet wird (Spendenziel), unter Festlegung eines konkreten Spendenzeitraums;

 

2.6 „Projektseite": Eine dem jeweiligen Projekt zugeordnete Seite auf einer der Spendenplattformen, auf welcher die Projektstarter in Wort und Bild von ihrem Projekt berichten und (zu Projekten der Spendenplattform WIR BEWEGEN.SH) registrierte Nutzer auf einer sogenannten Pinnwand – ebenfalls in Wort und Bild – kommunizieren können. Auf der Projektseite findet sich außerdem eine Übersicht über die jeweiligen bereits geleisteten Spenden bzw. erteilten Spendenzusagen.

 

2.7 „Projektbeschreibung": Die detaillierte Beschreibung eines Projekts auf der Projektseite, die Auskunft über das geplante Vorhaben gibt. Dazu gehören insbesondere der Grund für den Spendenaufruf, eine Beschreibung, wie das Projekt umgesetzt werden soll und eine kurze Vorstellung des Projektstarters bzw. der dahinterstehenden Organisation.

 

2.8 „Paten": Institutionen oder Unternehmen, die im Rahmen einer Projektpatenschaft ausgewählte Projekte mit einem selbst gewählten Spendenbeitrag unterstützen.

 

2.9 „Projektpartner“: Institutionen oder Unternehmen, die in ihrer Rolle als Premium-Partner der Spendenplattform WIR BEWEGEN.SH ausgewählte Projekte mit einem selbst gewählten Spendenbeitrag sowie ggf. mit Öffentlichkeitsarbeit unterstützen und mit ihrem Namen auf der Projektseite erscheinen.

 

2.10 „Plattform-Management": Die Mitarbeitenden der IB.SH, die die Plattform betreuen und den Nutzern, insbesondere Projektstartern, bei Fragen zur Seite stehen. Die technische Freischaltung von Projekten und das Auslösen von Geldtransfers bei Erreichung von Spendenzielen obliegen ausschließlich der IB.SH.

 

2.11 „Spender": Nutzer, die ein oder mehrere Projekte unterstützen und hierfür eine verbindliche Spendenzusage über eine der Plattformen abgeben;

 

2.12 „Spende": Jede finanzielle Zuwendung, die ein Nutzer einem Projekt mittels der Spendenplattformen zukommen lässt. Der Begriff „Spende“ wird hier unabhängig von der steuerrechtlichen Einordnung der Zuwendung verwendet. Dies bedeutet, dass nicht jede hinter einem Projekt stehende Organisation gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung ist, sodass auch nicht in jedem Fall Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbescheinigungen) ausgestellt werden können bzw. dürfen.

 

2.13 „Spendencode": Der Referenzcode, der bei jeder Spendenzusage vergeben wird, um die auf dem Treuhandkonto der IB.SH eingehende Spende eindeutig der für das jeweilige Projekt erteilten Spendenzusage zuordnen zu können.

 

3    Nutzung der Spendenplattformen: Registrierung, Zustandekommen des Nutzungsvertrages, Pflichten hinsichtlich des Nutzerkontos


3.1 Die IB.SH stellt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und im dort beschriebenen Umfang die Nutzungsmöglichkeit der Plattformen „WIR BEWEGEN.SH“ und „WIR.BEWALDEN.SH“ unentgeltlich bereit.

 

3.2 Die Nutzung der Spendenplattformen kann mit und ohne Registrierung erfolgen. Unregistrierten Nutzern ist die Nutzung der Spendenplattformen nur eingeschränkt möglich. Es kann jedoch auch ohne Registrierung bis zu einem Spendenbetrag i.H.v. 1.499,00 Euro für Projekte gespendet werden. Näheres hierzu regelt Ziffer 7. Um sämtliche Funktionen der Plattformen nutzen zu können (insbesondere, um Projekte anlegen oder kommentieren zu können) ist eine Registrierung erforderlich.

 

3.3 Die Registrierung ist kostenfrei. Sie muss von einer natürlichen, volljährigen, voll geschäftsfähigen Person vorgenommen und das generierte Nutzerprofil von dieser Person geführt werden. Bei der Registrierung einer juristischen Person (Organisation oder Unternehmen) muss die natürliche Person vertretungsberechtigt für das Unternehmen/ die Organisation sein. Mit der Registrierung versichert sie, berechtigt zur Vornahme der mit der Registrierung bzw. der Nutzung der Spendenplattformen verbundenen Handlungen für das bzw. im Namen des Unternehmens/ der Organisation zu sein.

 

3.4 Zur Registrierung sind die erforderlichen Daten (der wahre Vorname und Nachname, ein frei wählbarer Benutzername, eine gültige E-Mail-Adresse sowie ein geeignetes und sicheres Passwort) in das Online-Formular einzugeben. Mit Abschluss des Registrierungsprozesses gibt der Nutzer gegenüber der IB.SH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Dienste der Spendenplattformen ab.

Wurden die Daten im Rahmen der Registrierung erfolgreich an die IB.SH übermittelt, wird eine E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse versandt. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Registrierungsangebotes dar, sondern dient allein der Verifizierung der E-Mail-Adresse. Erst nach Bestätigung der Registrierung mittels des in der E-Mail enthaltenen Registrierungslinks durch den Nutzer wird der Nutzer auf den Plattformen registriert und der Account freigeschaltet. Mit der Freischaltung kommt der Vertrag zwischen der IB.SH und dem registrierten Nutzer über die Nutzung der Spendenplattformen (Nutzungsvertrag) zustande.

 

3.5 Wird der Registrierungslink nicht binnen zwei Wochen nach Zusendung aktiviert, werden die bis zu diesem Zeitpunkt angegebenen Registrierungsdaten gelöscht und es kommt kein Nutzungsvertrag zustande.

 

3.6 Die Nutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen.

 

3.7 Die registrierten Nutzer sind verpflichtet, das von ihnen gewählte Passwort geheim zu halten und den Zugang zu ihrem Account sorgfältig zu sichern. Sie sind verpflichtet, die IB.SH unverzüglich bei einem Verdacht der unbefugten Nutzung des Accounts zu informieren.

 

3.8 Der Account ist nicht übertragbar.

 

3.9 Die IB.SH behält sich das Recht vor, Accounts zu löschen, die seit 36 Monaten inaktiv waren, ohne dass es hierzu einer Kündigung nach Ziffer 12 bedarf. Inaktiv meint, dass in 36 Monaten keine Anmeldung durch den Nutzer auf dem Account erfolgt ist.


4    Allgemeine Leistungen der IB.SH
(Funktionen der Plattform, Verantwortlichkeiten der IB.SH, Abwicklung der Spendenzahlungen)


4.1 Die Spendenplattformen der IB.SH sollen Projektstartern die Möglichkeit geben, die von ihnen initiierten Projekte vorzustellen und hierdurch Unterstützer für ihre Vorhaben zu finden. Interessierte Nutzer können sich über die Vorhaben informieren und für diese spenden.

 

4.2 Die IB.SH bietet selbst ausdrücklich keine Spendenprojekte an. Die IB.SH und deren Partner sind in keiner Weise an den ausschließlich zwischen den Nutzern (Spender und Projektstarter) bezüglich des Spendenvorhabens geschlossenen Verträgen (den Spendenzusagen und damit verbundenen Schenkungsversprechen) beteiligt.

 

4.3 Allen volljährigen, voll geschäftsfähigen Nutzern bietet die IB.SH die Möglichkeit, verbindliche Spendenzusagen für aktuelle Projekte auf den Spendenplattformen abzugeben, also für diese zu spenden.

 

Registrierten Nutzern wird außerdem ermöglicht, ein persönliches Nutzerprofil zu erstellen, Projekte zu starten (siehe hierzu die Projektbedingungen) sowie bezüglich der Projekte auf den Plattformen zu interagieren. Die Einzelheiten hierzu werden an geeigneter Stelle auf den Internetseiten der Plattformen beschrieben.


4.4 Das Plattform-Management steht den Nutzern als Ansprechpartner für technische und organisatorische Fragen zur Verfügung.

 

4.5 Die IB.SH und deren Partner prüfen die eingereichten Spendenvorhaben und schalten die Projekte auf der jeweiligen Spendenplattform frei, wenn die Voraussetzungen der Projektbedingungen erfüllt sind. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung eines Projekts. Die IB.SH und deren Partner haben das Recht, die Umsetzung der Projekte zu überprüfen und ggf. Nachweise zu fordern.

 

4.6 Die IB.SH unterhält für den Empfang von Spenden ein Treuhandkonto, auf welches die Spenden unter Angabe des Spendencodes eingezahlt werden können.

 

4.7 Die IB.SH prüft, ob die jeweiligen Voraussetzungen zur Auszahlung der Spendensumme an den Projektstarter erfüllt sind und überweist in diesem Fall den Spendenbetrag auf das Empfängerkonto des Projektstarters. Sollte die Spendenphase nicht erfolgreich beendet werden können, werden die Spenden an die Spender zurücküberwiesen. Näheres hierzu regeln die Ziffern 5 und 7.

 

4.8 Die IB.SH ist berechtigt, ihre Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

 

4.9 Die Leistungen der IB.SH erfolgen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Die IB.SH bemüht sich, die Spendenplattform stets zugänglich zu halten. Durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen oder Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten der Plattform eingeschränkt oder zeitweise unterbrochen werden. Soweit dies möglich ist, wird die IB.SH zu erwartende Störungen den Nutzern vorab ankündigen.

 

5    Grundsätzliche Phasen eines Projektes auf der Plattform, Ablauf des Spendenprozesses

 

5.1 Ein Projekt durchläuft grundsätzlich die drei folgenden Phasen:

  • Die Projekteinstellungsphase,
  • die Spendenphase sowie wenn diese erfolgreich war
  • die Umsetzungsphase.

 

5.2 In der „Projekteinstellungsphase“ reicht ein registrierter Nutzer ein Projekt auf einer der Spendenplattformen ein. Das Plattformmanagement prüft das Spendenvorhaben auf die Konformität mit den Nutzungsbedingungen und den Projektbedingungen und schaltet bei Vorliegen der Voraussetzungen das Projekt auf der Plattform frei. Näheres regeln die Projektbedingungen.

 

5.3 Mit der Freischaltung beginnt die „Spendenphase“. Dies ist der festgelegte Zeitraum, in dem Spendenzusagen zugunsten eines Projekts getätigt werden können.

 

5.4 Für Projekte der Spendenplattform WIR BEWEGEN.SH gilt folgendes:

 

5.4.1 Kann die IB.SH eine Erreichung des Spendenziels mit Ablauf der Spendenphase feststellen oder liegen die Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung der Spendenphase vor (siehe hierzu Ziffer 5.2 der Projektbedingungen), so erhält das Projekt von der IB.SH den Status „erfolgreich beendet". Der Projektstarter wird per E-Mail über den Beginn der Umsetzungsphase informiert.

 

5.4.2 Kann die IB.SH eine Erreichung des Spendenziels mit Ablauf der Spendenphase nicht feststellen, so erhält das Projekt den Status „beendet". In diesem Fall verlieren die bis dato eingegangen Spendenzusagen der Spender für dieses Projekt ihre Rechtsverbindlichkeit. Die auf dem Treuhandkonto der IB.SH eingezahlten Beträge werden an die Spender zurücküberwiesen. Der Projektstarter erhält eine E-Mail mit der Mitteilung, dass die Spendenphase für dieses Projekt nicht erfolgreich beendet werden konnte. Entsprechendes gilt für den Fall, dass ein Projekt während der Spendenphase zurückgenommen wird (siehe hierzu Ziffer 5.1 der Projektbedingungen).

 

5.5 Für Projekte der Spendenplattform WIR BEWALDEN.SH gilt folgendes:

 

5.5.1 Mit Ablauf der Spendenphase oder wenn die Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung der Spendenphase vorliegen, erhält das Projekt den Status „erfolgreich beendet“. Der Projektstarter wird über den Beginn der Umsetzungsphase informiert.

 

5.5.2 Für den Fall, dass ein Projekt vor Ablauf der Spendenphase zurückgenommen wird, gilt Ziffer 5.4.2 entsprechend.

 

5.6 Mit der erfolgreichen Beendigung der Spendenphase beginnt die „Umsetzungsphase“. Die auf dem Treuhandkonto der IB.SH für das Projekt eingegangenen Spendengelder werden an den Projektstarter überwiesen, der das Projekt anschließend umsetzt. Abschließend wird ein Bericht über die Umsetzung auf der jeweiligen Spendenplattform bereitgestellt. Der Projektstarter ist nach der erfolgreichen Beendigung der Spendenphase zur Umsetzung des Projekts und zur Berichterstattung hierüber auf der jeweiligen Spendenplattform verpflichtet.

 

6    Zusatzbedingungen für Projektstarter


Für Projektstarter gelten neben diesen Nutzungsbedingungen die
Projektbedingungen.

 

7    Zusatzbedingungen für Spender (Spendenprozess, verbindliche Spendenzusage, Zahlungsmodalitäten)


7.1 Um für ein Projekt zu spenden, trägt ein Nutzer auf der jeweiligen Projektseite die beabsichtigte Spendensumme ein und betätigt den Button „Projekt jetzt unterstützen".

 

7.2 Die Mindestsumme für Spenden beträgt 1,00 Euro. Ein Spendenhöchstbetrag wird nicht vorgegeben; zur Tätigung von Spenden von mehr als 1.499,00 Euro ist eine Registrierung erforderlich. Es erfolgt dann eine Aufforderung zur Anmeldung/ Registrierung.

 

7.3 Mit Betätigen des Buttons „Projekt jetzt unterstützen" wird der Nutzer auf die Seiten geführt, auf denen die notwendigen Angaben zur Spende (Wahl der Zahlungsmethode und hierzu ggf. weitere Angaben) sowie, falls vom Projektstarter angeboten, die Daten zur Anforderung einer Spendenbescheinigung abgefragt werden. Die Höhe der Spendensumme kann in dem hierfür vorgesehenen Feld nochmals korrigiert werden.


7.4. Nicht eingeloggte bzw. registrierte Nutzer können wählen, ob sie sich einloggen, neu registrieren oder als nicht-registrierter Gast spenden möchten.

 

7.5. Die Spende als nicht registrierter Gast erfolgt immer anonym. Das bedeutet, dass auf der jeweiligen Projektseite im Reiter „Unterstützer“ der geleistete Spendenbetrag mit der Bezeichnung „Anonym“ aufgelistet wird.

 

7.6 Auch registrierte und eingeloggte Nutzer können wählen, ob sie anonym oder unter Nennung ihres Benutzer-Namens auf der jeweiligen Projektseite spenden wollen.

 

7.7 Sofern die Ausstellung einer Spendenbescheinigung auf der Spendenseite angefordert wird, ist vom Spender zusätzlich eine Postanschrift anzugeben, an welche die Bescheinigung versandt werden soll. Die vom Nutzer mitgeteilte Anschrift wird nach erfolgreichem Abschluss des Projektes an den Projektstarter weitergegeben. Der Projektstarter ist für das Ausstellen und Versenden der Spendenbescheinigung verantwortlich.


7.8 Die Zahlung der Spende kann mittels Online-Überweisung oder per Banküberweisung  erfolgen. Vor Abgabe der verbindlichen Spendenzusage muss eine Zahlungsmethode gewählt werden.

 

7.9 Mit dem anschließenden Betätigen des Buttons „Jetzt Spende zusagen" erklärt der Nutzer die verbindliche Spendenzusage. Dies bedeutet, dass der Spender rechtsverbindlich erklärt, dass in dem Fall, in dem die Spendenphase für das Projekt erfolgreich beendet werden kann, der von ihm auf das Treuhandkonto eingezahlte Betrag zum Zweck der Erfüllung des Spendenvorhabens auf das vom Projektstarter angegebene Konto transferiert werden kann.

 

7.10 Die Spendenzusage steht unter der auflösenden Bedingung der erfolglosen Beendigung der Spendenphase (siehe hierzu Ziffer 5.4.1 bzw. 5.5.1). Dies bedeutet, dass die rechtsverbindliche Erklärung automatisch ihre Wirksamkeit verliert, wenn ein Projekt zurückgenommen wird oder wenn bei einem Projekt der Spendenplattform WIR BEWEGEN.SH das Spendenziel im vorgegebenen Zeitraum nicht erreicht wird.

Der Spender hat in diesen Fällen vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 7.11.2 einen Anspruch auf Rückzahlung des von ihm überwiesenen Betrages.

 

7.11 Die Zahlung der Spende ist mit den folgenden Zahlungsmethoden möglich


7.11.1 Online-Überweisung: 
Voraussetzung für die Nutzung der Zahlungsmethode „Online-Überweisung“ ist ein Online-Konto bei einem deutschen Kreditinstitut, für das eine Anbindung an den Zahlungsauslösedienst „wallis“ angeboten wird. Bei Auswahl der Zahlungsmethode „Online-Überweisung“ und nach Betätigung des Buttons „Jetzt Spende zusagen“ wird der Spender anschließend auf eine von dem Zahlungsauslösedienst „wallis“ bereitgestellten Eingabebereich weitergeleitet, über den die Zahlung durchgeführt werden kann. Für die Nutzung dieser Zahlungsmethode gelten ausschließlich die jeweiligen Geschäftsbedingungen des teilnehmenden Kreditinstituts und der wallis GmbH

 

7.11.2 Banküberweisung: Bei Auswahl der Zahlungsmethode „Banküberweisung“ und nach Betätigung des Buttons „Jetzt Spende zusagen“ werden die notwendigen Daten zur Überweisung des zugesagten Spendenbetrages auf das Treuhandkonto der IB.SH angezeigt. Bei der Überweisung ist zwingend der dem Spender mit den Überweisungsdaten übermittelte Spendencode anzugeben. Nur so kann die eindeutige Zuordnung der Spende zum Projekt erfolgen. Sofern die Überweisung keinem Spendenprojekt zugeordnet werden kann, weil ein ungültiger oder kein Spendencode angegeben wurde, wird der Spendenbetrag dem Spender zurück überwiesen. Sollte der Spendenbetrag statt mittels Überweisung in bar auf das Treuhandkonto der IB.SH eingezahlt worden sein, so kann eine Rückzahlung an den Spender nicht erfolgen. Der Spendenbetrag wird dann im Falle des Nichterfolges der Spendenphase oder wenn keine Zuordnung zum Projekt erfolgen kann, an das Kassenkonto des Kreditinstituts, das die Einzahlung durchgeführt hat, überwiesen.

 

 

7.12 Unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung mittels der Zahlungsmethode “Online-Überweisung“, wird der Betrag der getätigten Spendenzusage auf den Spendenplattformen als vollständig durchgeführte Spendenzusage angezeigt. Bei Nutzung der Zahlungsmethode Banküberweisung wird die zugehörige Spendenzusage auf den Plattformen als „in Prüfung" aufgeführt. Nach Eingang des Spendenbetrages auf dem Treuhandkonto der IB.SH wird die Spende als vollständig durchgeführte Spendenzusage angezeigt. Ist innerhalb von sieben Tagen nach Spendenzusage kein Eingang des Spendenbetrages auf dem Treuhandkonto der IB.SH zu verzeichnen, so verfällt der Status „Spende in Prüfung". Überweisungen, die später als sieben Tage nach Projektende auf dem Treuhandkonto eintreffen und/oder die über keinen oder einen ungültigen Spendencode verfügen, werden zurück gebucht. Ziffer 7.11.2 gilt entsprechend.


7.13 Die Leistungen der IB.SH im Rahmen der Spendenabwicklung und Bereitstellung der Spendenplattformen erfolgen für Spender unentgeltlich. Die IB.SH trägt die bei ihr entstehenden Kosten für die Bereitstellung der oben genannten Zahlungsarten. Etwaige auf Seiten der Spender im Zusammenhang mit den von ihnen getätigten Spendenzahlungen entstehende Kosten tragen die Spender selbst.

 

7.14 Die IB.SH kann gegenüber den Spendern selbst keine Spendenbescheinigungen ausstellen.

 

7.15 Die IB.SH übernimmt gegenüber dem Spender keine Gewähr dafür, dass die Angabe des Projektstarters, Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen im Sinne der Abgabenordnung) ausstellen zu dürfen, auch korrekt ist.

 

8    Inhalte: Rechte, Rechteinräumung, Verbotene Inhalte, Freistellung


8.1 Projektbeschreibungen, Kommentare, Profilbilder


8.1.1 Die von den Projektstartern zur Beschreibung der Projekte verwendeten urheberrechtlich geschützten Werke, insbesondere Texte und Fotografien sowie Grafiken und Videos (im Folgenden: Projektbeschreibungen), sowie die von den Nutzern für Kommentare verwendeten Texte, Fotografien, Grafiken oder dergleichen und die von den Nutzern verwendeten Profilbilder dürfen nicht die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, oder Persönlichkeitsrechte, verletzten.


8.1.2 Die Nutzer sichern zu, über die notwendigen Rechte an den unter Ziffer 8.1.1 genannten Texten und Fotografien sowie ggf. Grafiken und Videos oder sonstigen geschützten Werken und/oder die Markenrechten und/oder die notwendigen Einwilligungen hinsichtlich ggf. betroffener Persönlichkeitsrechte zu verfügen.


8.1.3 Mit der öffentlichen Zugänglichmachung einer Projektbeschreibung oder eines Kommentars auf den Spendenplattformen (Eingabe, Upload und damit Freigabe von Texten, Fotografien, Videos, Grafiken u.ä.) räumt der Nutzer der IB.SH das unentgeltliche, nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbefristete Recht ein, dieses Werk (ganz oder teilweise) weltweit zur Erbringung der von der IB.SH mit den Spendenplattformen angebotenen Leistungen oder zur Bewerbung dieser Leistung im Internet oder einer mobilen Applikationen zu nutzen (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung). Das Recht zur Nutzung der vorgenannten Werke ist jedoch nicht auf das Internet oder mobile Applikationen (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) beschränkt, sondern erstreckt sich insbesondere auch auf Plakate, Printmedien aller Art, Fernseh- und Radiowerbung (Recht der Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, öffentliche Wiedergabe) sowie das Recht, die Werke zu bearbeiten oder umzugestalten und das Recht, diese Rechte an Dritte zu übertragen soweit dies zur Zweckerfüllung (Erbringung der von der IB.SH im Zusammenhang mit den Spendenplattformen angebotenen Leistung oder Bewerbung der Leistung) notwendig ist. Ausdrücklich räumt der Nutzer der IB.SH das Recht ein, die vorgenannten Werke auch in sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter etc.) öffentlich zugänglich zu machen und damit den Betreibern dieser Netzwerke die Rechte zur Nutzung dieser Werke in dem von den jeweiligen Betreibern vorgegebenen Rahmen übertragen zu können.


8.1.4 Mit der öffentlichen Zugänglichmachung eines Profilbildes auf den Spendenplattformen (Upload und Freigabe von Bildern, Veröffentlichung von Texten u. ä.), räumt der Nutzer der IB.SH das unentgeltliche, nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbefristete Recht ein, dieses Werk (ganz oder teilweise) weltweit zur Erbringung der von der IB.SH im Zusammengang mit den Spendenplattformen angebotenen Leistungen im Internet oder mobilen Applikationen zu nutzen (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung). Das Profilbild des Nutzers darf nicht im Sinne von Ziffer 8.1.3 für Werbung durch die IB.SH verwendet werden, es sei denn, der Nutzer hat hierzu wenigstens in Textform gesondert eingewilligt.


8.1.5 Eine Überprüfung der durch die Nutzer vorgenommenen Uploads im Sinne der vorstehenden Ziffern auf die Rechtmäßigkeit der Inhalte hin wird durch die IB.SH nicht vorgenommen.


8.1.6 Die IB.SH behält sich vor, bei entsprechender Kenntniserlangung (Hinweise Dritter), Inhalte ganz oder teilweise zu löschen, soweit die Inhalte rechtswidrig oder als verbotener Inhalt oder verbotene Aktivität im Sinne von 8.2 anzusehen sind.


8.1.7 Auf den Spendenplattformen ist ein „Verstoß melden"-Button integriert, mit welchem Nutzer (vermeintliche) Verstöße gegen die Nutzungs- und Projektbedingungen melden können. Die IB.SH wird derartige Meldungen prüfen.


8.2 Weitere verbotene Inhalte und Aktivitäten


8.2.1 Es obliegt den Nutzern sicherzustellen, dass ihr Verhalten auf den Spendenplattformen den geltenden Gesetzen und diesen Nutzungsbedingungen genügt. Die im Folgenden dargestellten Inhalte und Aktivitäten sind solche, die gegen geltendes Recht verstoßen, im Sinne der Ziffer 8.1 oder sonst nicht im Interesse der IB.SH über die Spendenplattform veröffentlicht oder getätigt werden dürfen und in Folge dessen auf den Spendenplattformen verboten sind:

 

  • Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, sonst diffamierende Äußerungen,
  • strafrechtlich relevante Äußerungen und Bilder (wie etwa: nationalsozialistische, gewalt- und kriegsverherrlichende, rassistische, kinder- oder gewaltpornografische sowie Aufforderungen zu Straftaten),
  • jegliche sexuelle oder sonst kinder- und jugendgefährdende Inhalte und Darstellungen,
  • Vervielfältigen, Verbreiten und öffentliches Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Werken, wenn der Nutzer nicht über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt,
  • Veröffentlichen von Bildern, auf denen Personen zu erkennen sind, ohne dass deren Einwilligung vorliegt,
  • Entanonymisierung von anderen Nutzern,
  • Nutzung der Plattform für eigene kommerzielle Zwecke, die über den eigentlichen Zweck dieser Plattform hinausgeht, es sei denn, die IB.SH hat zuvor einer solchen kommerziellen Nutzung schriftlich zugestimmt,
  • Veröffentlichung von personenbezogenen Daten Dritter,
  • Nutzung der Plattform zur (ausschließlichen) politischen oder religiösen Betätigung,
  • Versenden von Junk-Mails, Kettenbriefen oder unaufgeforderten Massenmails, Sofortnachrichten, Spimming oder Spamming“,
  • die Störung, Unterbrechung oder übermäßige Belastung der Dienste der IB.SH,
  • die Verwendung des Accounts, Benutzernamens oder Kennworts eines anderen Mitglieds,
  • Verwendung von Mechanismen, Software oder sonstigen Scripts in Verbindung mit der Online-Plattform, welche die einwandfreie und ordnungsgemäße Funktion der Plattform und der dazugehörigen Website beeinträchtigen könnten,
  • Blockieren, Überschreiben oder Modifizieren von durch die IB.SH generierten Inhalten,
  • die Nutzung der Dienste der Spendenplattformen auf eine Weise, die sonst gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften verstößt.


8.2.2 Die in der vorgehenden Liste aufgenommenen Beispiele sind nicht abschließend. Die Folgen der Verletzung von gesetzlichen Vorschriften, der Rechte Dritter oder dieser Nutzungsbedingungen ist in den Ziffern 8.3 (Freistellung), 9 (Löschung von Inhalten, Sperrung von Konten) und 10 (Haftung des Nutzers) geregelt.


8.3 Freistellung


8.3.1 Der Nutzer stellt die IB.SH von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber der IB.SH wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Nutzer eingestellten Angebote, Inhalte oder wegen der sonstigen Nutzung der Website, einschließlich der von dem registrierten Nutzer abgegebenen Projektbeschreibungen oder Kommentare, geltend machen.


8.3.2 Der Nutzer übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten) der IB.SH.


8.3.3 Der Nutzer verpflichtet sich darüber hinaus, die IB.SH für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

9     Löschung von Inhalten, Beschränkung und Sperrung von Konten


9.1 Die IB.SH behält sich für den Fall, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die Nutzungsbedingungen verletzt, vorbehaltlich der fristlosen Kündigung vor,

 

  • den Nutzer zu verwarnen,
  • Angebote oder andere Inhalte dieses Nutzers zu sperren,
  • die Nutzung der Plattformen für den Nutzer zu beschränken,
  • den Nutzer vorläufig oder endgültig von der Nutzung der Plattformen vollständig auszuschließen (Sperrung),
  • sonstige rechtliche Schritte (wie bspw. die Erstattung von Strafanzeigen) einzuleiten.

9.2 Diese Maßnahmen stehen, soweit sie nicht gesetzlich notwendig sind, im billigen Ermessen der IB.SH, allerdings berücksichtigt die IB.SH die berechtigten Interessen des Nutzers sowie alle Umstände des Verstoßes, insbesondere den Grad des Verschuldens.

9.3 Sobald ein Nutzer gesperrt wurde, darf dieser Nutzer sich auch mit einem anderen Nutzerkonto nicht anmelden oder über ein anderes Nutzerkonto die Leistungen nutzen.

 

10    Haftung des Nutzers


Der Nutzer haftet grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos vorgenommen werden, es sei denn der Nutzer hat den Missbrauch seines Nutzerkontos nicht zu vertreten, da eine Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten nicht vorlag.

 

11     Haftungsbeschränkungen und Gewährleistung der IB.SH


11.1 Die IB.SH haftet unbeschränkt für die durch die IB.SH, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.


11.2 Für sonstige Schäden haftet die IB.SH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung der IB.SH ist ausgeschlossen.


11.3 Da die IB.SH am Vertragsverhältnis zwischen Spender und Projektstarter nicht beteiligt ist, kann die IB.SH für Leistungen und/oder Ansprüche aus den vertraglichen Beziehungen der Nutzer hinsichtlich des Spendenvorhabens keine Gewähr und/oder Haftung übernehmen.

 

12    Laufzeit, Kündigung


12.1 Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

12.2 Er ist durch die Nutzer jederzeit kündbar. Für Projektstarter gelten zusätzlich die Kündigungsbedingungen der Projektbedingungen.


12.3 Die IB.SH kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.


12.4 Das Vertragsverhältnis endet jedoch im Zweifel erst dann, wenn alle sich aus dem Nutzungsvertrag ergebenden Leistungen vollständig erbracht sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das Vertragsverhältnis, soweit es die Spendenabwicklung durch die IB.SH gemäß Ziffer 5 betrifft.


12.5 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

13    Änderung der Nutzungsbedingungen


13.1 Die IB.SH ist berechtigt, den Inhalt dieser Nutzungsbedingungen und der Projektbedingungen zu ändern.

13.2 In diesem Fall werden die registrierten Nutzer über die Änderungen per E-Mail informiert.


13.3 Bei der nächsten, auf die Änderung der Nutzungsbedingungen folgenden, Anmeldung auf einer der Spendenplattformen werden die registrierten Nutzer an die Änderung der Nutzungsbedingungen erinnert und aufgefordert, diesen Änderungen zuzustimmen.


13.4 Erfolgt auf den Internetseiten der Plattformen keine Zustimmung zu den Änderungen der Nutzungsbedingungen, so wird der Nutzungsvertrag ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgeführt mit der Einschränkung, dass eine weitere aktive Nutzung des Accounts nur nach Zustimmung zu den Änderungen möglich ist. Das Recht zur Kündigung durch die IB.SH bleibt unberührt.

 

14    Schlussbestimmungen


14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


14.2 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Kiel. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Nutzer einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.


14.4 Die IB.SH hat sich verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB) teilzunehmen. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der IB.SH besteht für Verbraucher daher die Möglichkeit, sich an die beim VÖB eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten:


                Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
                Verbraucherschlichtungsstelle
                Postfach 11 02 72
                10832 Berlin
                Internet: 
www.voeb.de

                E-Mail: ombudsmann@voeb-kbs.de
                Telefon (0 30) 81 92-2 95
                Telefax (0 30) 81 92-2 99

 

Näheres zum Schlichtungsverfahren regelt die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle, die im Internet unter www.voeb.de abrufbar ist.


Europäische Online-Streitbeilegungsplattform
Die Europäische Kommission hat unter
 http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.