Allgemeine Nutzungs- und Spendenbedingungen der IB.SH für die Spendenplattformen „WIR BEWEGEN.SH“ und „WIR BEWALDEN.SH“
1 Allgemeines
1.1 Betreiberin der Spendenplattformen „WIR BEWEGEN.SH" und
„WIR BEWALDEN.SH“ ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zur Helling 5-6,
24143 Kiel (nachfolgend: IB.SH).
1.2
Diese Allgemeinen Nutzungs- und Spendenbedingungen (nachfolgend
„Nutzungsbedingungen“) sowie ggf. die diesbezüglich geltenden
Projektbedingungen der IB.SH für die Spendenplattformen „WIR BEWEGEN.SH“ und
„WIR BEWALDEN.SH“ (nachfolgend „Projektbedingungen“) stellen die
ausschließliche Grundlage für die Nutzung der Spendenplattformen www.wir-bewegen.sh und www.wir-bewalden.sh (nachfolgend
gemeinsam „Spendenplattformen“) und das dadurch begründete Rechtsverhältnis
dar. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzer wird ausdrücklich
widersprochen.
1.3 Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen
Nutzungsbedingungen und den Projektbedingungen gehen letztere vor.
2 Begriffsbestimmungen
Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:
2.1 „Spendenplattformen“: Die
Internetseiten der IB.SH, erreichbar unter den URLs: www.wir-bewegen.sh und www.wir-bewalden.sh
2.2 „Nutzer“:
Personen, welche die Internetseiten der Spendenplattformen aufrufen und nutzen,
ohne registriert bzw. angemeldet zu sein;
2.3 „Registrierte
Nutzer": Nutzer, die sich auf einer der Spendenplattformen registriert und
ein Nutzerkonto (Account) angelegt haben;
2.4 „Projektstarter":
Registrierte Nutzer, welche ein Projekt auf einer der Plattformen einstellen;
2.5 „Projekt": Das von einem Projektstarter initiierte, konkrete Spendenvorhaben mit einem der
Höhe nach definierten Betrag, der zur Umsetzung des Vorhabens als notwendig
erachtet wird (Spendenziel), unter Festlegung eines konkreten Spendenzeitraums;
2.6 „Projektseite": Eine dem jeweiligen Projekt zugeordnete Seite auf einer der Spendenplattformen,
auf welcher die Projektstarter in Wort und Bild von ihrem Projekt berichten und
(zu Projekten der Spendenplattform WIR BEWEGEN.SH) registrierte Nutzer auf
einer sogenannten Pinnwand – ebenfalls in Wort und Bild – kommunizieren können.
Auf der Projektseite findet sich außerdem eine Übersicht über die jeweiligen
bereits geleisteten Spenden bzw. erteilten Spendenzusagen.
2.7 „Projektbeschreibung": Die detaillierte
Beschreibung eines Projekts auf der Projektseite, die Auskunft über das
geplante Vorhaben gibt. Dazu gehören insbesondere der Grund für den
Spendenaufruf, eine Beschreibung, wie das Projekt umgesetzt werden soll und
eine kurze Vorstellung des Projektstarters bzw. der dahinterstehenden
Organisation.
2.8 „Paten":
Institutionen oder Unternehmen, die im Rahmen einer Projektpatenschaft
ausgewählte Projekte mit einem selbst gewählten Spendenbeitrag unterstützen.
2.9 „Projektpartner“:
Institutionen oder Unternehmen, die in ihrer Rolle als Premium-Partner der
Spendenplattform WIR BEWEGEN.SH ausgewählte Projekte mit einem selbst gewählten
Spendenbeitrag sowie ggf. mit Öffentlichkeitsarbeit unterstützen und mit ihrem
Namen auf der Projektseite erscheinen.
2.10 „Plattform-Management": Die Mitarbeitenden der IB.SH, die die Plattform betreuen und den Nutzern,
insbesondere Projektstartern, bei Fragen zur Seite stehen. Die technische
Freischaltung von Projekten und das Auslösen von Geldtransfers bei Erreichung
von Spendenzielen obliegen ausschließlich der IB.SH.
2.11 „Spender":
Nutzer, die ein oder mehrere Projekte unterstützen und hierfür eine
verbindliche Spendenzusage über eine der Plattformen abgeben;
2.12 „Spende": Jede finanzielle Zuwendung, die ein Nutzer einem Projekt mittels der
Spendenplattformen zukommen lässt. Der Begriff „Spende“ wird hier unabhängig
von der steuerrechtlichen Einordnung der Zuwendung verwendet. Dies bedeutet,
dass nicht jede hinter einem Projekt stehende Organisation gemeinnützig im
Sinne der Abgabenordnung ist, sodass auch nicht in jedem Fall
Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbescheinigungen) ausgestellt werden können
bzw. dürfen.
2.13 „Spendencode": Der Referenzcode, der bei jeder Spendenzusage vergeben wird, um die auf dem Treuhandkonto der IB.SH eingehende Spende eindeutig der für das jeweilige Projekt erteilten Spendenzusage zuordnen zu können.
3 Nutzung der Spendenplattformen:
Registrierung, Zustandekommen des Nutzungsvertrages, Pflichten hinsichtlich des
Nutzerkontos
3.1 Die IB.SH stellt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und im
dort beschriebenen Umfang die Nutzungsmöglichkeit der Plattformen „WIR
BEWEGEN.SH“ und „WIR.BEWALDEN.SH“ unentgeltlich bereit.
3.2 Die Nutzung der Spendenplattformen kann mit und ohne
Registrierung erfolgen. Unregistrierten Nutzern ist die Nutzung der
Spendenplattformen nur eingeschränkt möglich. Es kann jedoch auch ohne
Registrierung bis zu einem Spendenbetrag i.H.v. 1.499,00 Euro für Projekte
gespendet werden. Näheres hierzu regelt Ziffer 7. Um sämtliche Funktionen der
Plattformen nutzen zu können (insbesondere, um Projekte anlegen oder
kommentieren zu können) ist eine Registrierung erforderlich.
3.3 Die Registrierung ist kostenfrei. Sie muss von einer
natürlichen, volljährigen, voll geschäftsfähigen Person vorgenommen und das
generierte Nutzerprofil von dieser Person geführt werden. Bei der Registrierung
einer juristischen Person (Organisation oder Unternehmen) muss die natürliche
Person vertretungsberechtigt für das Unternehmen/ die Organisation sein. Mit
der Registrierung versichert sie, berechtigt zur Vornahme der mit der
Registrierung bzw. der Nutzung der Spendenplattformen verbundenen Handlungen
für das bzw. im Namen des Unternehmens/ der Organisation zu sein.
3.4 Zur
Registrierung sind die erforderlichen Daten (der wahre Vorname und Nachname,
ein frei wählbarer Benutzername, eine gültige E-Mail-Adresse sowie ein
geeignetes und sicheres Passwort) in das Online-Formular einzugeben. Mit
Abschluss des Registrierungsprozesses gibt der Nutzer gegenüber der IB.SH ein
verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der
Dienste der Spendenplattformen ab.
Wurden die Daten im Rahmen der
Registrierung erfolgreich an die IB.SH übermittelt, wird eine E-Mail an die bei
der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse versandt. Diese Zugangsbestätigung
stellt noch keine verbindliche Annahme des Registrierungsangebotes dar, sondern
dient allein der Verifizierung der E-Mail-Adresse. Erst nach Bestätigung der
Registrierung mittels des in der E-Mail enthaltenen Registrierungslinks durch
den Nutzer wird der Nutzer auf den Plattformen registriert und der Account
freigeschaltet. Mit der Freischaltung kommt der Vertrag zwischen der IB.SH und
dem registrierten Nutzer über die Nutzung der Spendenplattformen
(Nutzungsvertrag) zustande.
3.5 Wird
der Registrierungslink nicht binnen zwei Wochen nach Zusendung aktiviert,
werden die bis zu diesem Zeitpunkt angegebenen Registrierungsdaten gelöscht und
es kommt kein Nutzungsvertrag zustande.
3.6 Die Nutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung
wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen.
3.7 Die
registrierten Nutzer sind verpflichtet, das von ihnen gewählte Passwort geheim
zu halten und den Zugang zu ihrem Account sorgfältig zu sichern. Sie sind
verpflichtet, die IB.SH unverzüglich bei einem Verdacht der unbefugten Nutzung
des Accounts zu informieren.
3.8 Der Account ist nicht übertragbar.
3.9 Die IB.SH behält sich das Recht vor, Accounts zu löschen, die seit 36 Monaten inaktiv waren, ohne dass es hierzu einer Kündigung nach Ziffer 12 bedarf. Inaktiv meint, dass in 36 Monaten keine Anmeldung durch den Nutzer auf dem Account erfolgt ist.
4 Allgemeine Leistungen der IB.SH
(Funktionen der Plattform, Verantwortlichkeiten der IB.SH, Abwicklung der
Spendenzahlungen)
4.1 Die Spendenplattformen der IB.SH sollen Projektstartern die
Möglichkeit geben, die von ihnen initiierten Projekte vorzustellen und
hierdurch Unterstützer für ihre Vorhaben zu finden. Interessierte Nutzer können
sich über die Vorhaben informieren und für diese spenden.
4.2 Die
IB.SH bietet selbst ausdrücklich keine Spendenprojekte an. Die IB.SH und deren
Partner sind in keiner Weise an den ausschließlich zwischen den Nutzern
(Spender und Projektstarter) bezüglich des Spendenvorhabens geschlossenen
Verträgen (den Spendenzusagen und damit verbundenen Schenkungsversprechen)
beteiligt.
4.3 Allen
volljährigen, voll geschäftsfähigen Nutzern bietet die IB.SH die Möglichkeit,
verbindliche Spendenzusagen für aktuelle Projekte auf den Spendenplattformen
abzugeben, also für diese zu spenden.
Registrierten Nutzern wird außerdem
ermöglicht, ein persönliches Nutzerprofil zu erstellen, Projekte zu starten
(siehe hierzu die Projektbedingungen) sowie bezüglich der Projekte auf den
Plattformen zu interagieren. Die Einzelheiten hierzu werden an geeigneter
Stelle auf den Internetseiten der Plattformen beschrieben.
4.4 Das
Plattform-Management steht den Nutzern als Ansprechpartner für technische und
organisatorische Fragen zur Verfügung.
4.5 Die
IB.SH und deren Partner prüfen die eingereichten Spendenvorhaben und schalten
die Projekte auf der jeweiligen Spendenplattform frei, wenn die Voraussetzungen
der Projektbedingungen erfüllt sind. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung
eines Projekts. Die IB.SH und deren Partner haben das Recht, die Umsetzung der
Projekte zu überprüfen und ggf. Nachweise zu fordern.
4.6 Die
IB.SH unterhält für den Empfang von Spenden ein Treuhandkonto, auf welches die
Spenden unter Angabe des Spendencodes eingezahlt werden können.
4.7 Die
IB.SH prüft, ob die jeweiligen Voraussetzungen zur Auszahlung der Spendensumme
an den Projektstarter erfüllt sind und überweist in diesem Fall den
Spendenbetrag auf das Empfängerkonto des Projektstarters. Sollte die
Spendenphase nicht erfolgreich beendet werden können, werden die Spenden an die
Spender zurücküberwiesen. Näheres hierzu regeln die Ziffern 5 und 7.
4.8 Die IB.SH ist berechtigt, ihre Leistungen
durch Dritte erbringen zu lassen.
4.9 Die
Leistungen der IB.SH erfolgen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Die IB.SH
bemüht sich, die Spendenplattform stets zugänglich zu halten. Durch Wartungsarbeiten,
Weiterentwicklungen oder Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten der
Plattform eingeschränkt oder zeitweise unterbrochen werden. Soweit dies möglich
ist, wird die IB.SH zu erwartende Störungen den Nutzern vorab ankündigen.
5 Grundsätzliche Phasen eines
Projektes auf der Plattform, Ablauf des Spendenprozesses
5.1 Ein Projekt durchläuft grundsätzlich die drei
folgenden Phasen:
- Die Projekteinstellungsphase,
- die Spendenphase sowie wenn diese erfolgreich war
- die Umsetzungsphase.
5.2 In der „Projekteinstellungsphase“
reicht ein registrierter Nutzer ein Projekt auf einer der Spendenplattformen
ein. Das Plattformmanagement prüft das
Spendenvorhaben auf die Konformität mit den Nutzungsbedingungen und den
Projektbedingungen und schaltet bei Vorliegen der Voraussetzungen das Projekt
auf der Plattform frei. Näheres regeln die Projektbedingungen.
5.3 Mit
der Freischaltung beginnt die „Spendenphase“.
Dies ist der festgelegte Zeitraum, in dem Spendenzusagen zugunsten eines
Projekts getätigt werden können.
5.4 Für
Projekte der Spendenplattform WIR BEWEGEN.SH gilt folgendes:
5.4.1 Kann
die IB.SH eine Erreichung des Spendenziels mit Ablauf der Spendenphase
feststellen oder liegen die Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung der
Spendenphase vor (siehe hierzu Ziffer 5.2 der Projektbedingungen), so erhält
das Projekt von der IB.SH den Status „erfolgreich beendet". Der
Projektstarter wird per E-Mail über den Beginn der Umsetzungsphase informiert.
5.4.2 Kann
die IB.SH eine Erreichung des Spendenziels mit Ablauf der Spendenphase nicht
feststellen, so erhält das Projekt den Status
„beendet". In diesem Fall verlieren die bis dato eingegangen
Spendenzusagen der Spender für dieses Projekt ihre Rechtsverbindlichkeit. Die
auf dem Treuhandkonto der IB.SH eingezahlten Beträge werden an die Spender
zurücküberwiesen. Der Projektstarter erhält eine E-Mail mit der Mitteilung,
dass die Spendenphase für dieses Projekt nicht erfolgreich beendet werden
konnte. Entsprechendes gilt für den Fall, dass ein Projekt während der
Spendenphase zurückgenommen wird (siehe hierzu Ziffer 5.1 der
Projektbedingungen).
5.5 Für
Projekte der Spendenplattform WIR BEWALDEN.SH gilt folgendes:
5.5.1 Mit
Ablauf der Spendenphase oder wenn die Voraussetzungen für eine vorzeitige
Beendigung der Spendenphase vorliegen, erhält das Projekt den Status
„erfolgreich beendet“. Der Projektstarter wird über den Beginn der
Umsetzungsphase informiert.
5.5.2 Für
den Fall, dass ein Projekt vor Ablauf der Spendenphase zurückgenommen wird,
gilt Ziffer 5.4.2 entsprechend.
5.6 Mit der erfolgreichen Beendigung der Spendenphase beginnt die „Umsetzungsphase“. Die auf dem Treuhandkonto der IB.SH für das Projekt eingegangenen Spendengelder werden an den Projektstarter überwiesen, der das Projekt anschließend umsetzt. Abschließend wird ein Bericht über die Umsetzung auf der jeweiligen Spendenplattform bereitgestellt. Der Projektstarter ist nach der erfolgreichen Beendigung der Spendenphase zur Umsetzung des Projekts und zur Berichterstattung hierüber auf der jeweiligen Spendenplattform verpflichtet.
6 Zusatzbedingungen für
Projektstarter
Für Projektstarter gelten neben diesen Nutzungsbedingungen die
Projektbedingungen.
7 Zusatzbedingungen für Spender
(Spendenprozess, verbindliche Spendenzusage, Zahlungsmodalitäten)
7.1 Um für ein Projekt zu spenden, trägt ein Nutzer auf der
jeweiligen Projektseite die beabsichtigte Spendensumme ein und betätigt den
Button „Projekt jetzt unterstützen".
7.2 Die Mindestsumme für Spenden beträgt 1,00 Euro. Ein
Spendenhöchstbetrag wird nicht vorgegeben; zur Tätigung von Spenden von mehr
als 1.499,00 Euro ist eine Registrierung erforderlich. Es erfolgt dann eine
Aufforderung zur Anmeldung/ Registrierung.
7.3 Mit
Betätigen des Buttons „Projekt jetzt
unterstützen" wird der Nutzer auf die Seiten geführt, auf denen die
notwendigen Angaben zur Spende (Wahl der Zahlungsmethode und hierzu ggf.
weitere Angaben) sowie, falls vom Projektstarter angeboten, die Daten zur
Anforderung einer Spendenbescheinigung abgefragt werden. Die Höhe der
Spendensumme kann in dem hierfür vorgesehenen Feld nochmals korrigiert werden.
7.4. Nicht eingeloggte bzw. registrierte Nutzer können wählen, ob
sie sich einloggen, neu registrieren oder als nicht-registrierter Gast spenden
möchten.
7.5. Die
Spende als nicht registrierter Gast erfolgt immer anonym. Das bedeutet, dass
auf der jeweiligen Projektseite im Reiter „Unterstützer“ der geleistete
Spendenbetrag mit der Bezeichnung „Anonym“ aufgelistet wird.
7.6 Auch
registrierte und eingeloggte Nutzer können wählen, ob sie anonym oder unter
Nennung ihres Benutzer-Namens auf der jeweiligen Projektseite spenden wollen.
7.7 Sofern
die Ausstellung einer Spendenbescheinigung auf der Spendenseite angefordert
wird, ist vom Spender zusätzlich eine Postanschrift anzugeben, an welche die
Bescheinigung versandt werden soll. Die vom Nutzer mitgeteilte Anschrift wird
nach erfolgreichem Abschluss des Projektes an den Projektstarter weitergegeben.
Der Projektstarter ist für das Ausstellen und Versenden der Spendenbescheinigung
verantwortlich.
7.8 Die Zahlung der Spende kann mittels Online-Überweisung oder per
Banküberweisung erfolgen. Vor Abgabe der
verbindlichen Spendenzusage muss eine Zahlungsmethode gewählt werden.
7.9 Mit
dem anschließenden Betätigen des Buttons „Jetzt
Spende zusagen" erklärt der Nutzer die verbindliche Spendenzusage.
Dies bedeutet, dass der Spender rechtsverbindlich erklärt, dass in dem Fall, in
dem die Spendenphase für das Projekt erfolgreich beendet werden kann, der von
ihm auf das Treuhandkonto eingezahlte Betrag zum Zweck der Erfüllung des
Spendenvorhabens auf das vom Projektstarter angegebene Konto transferiert
werden kann.
7.10 Die
Spendenzusage steht unter der auflösenden Bedingung der erfolglosen Beendigung
der Spendenphase (siehe hierzu Ziffer 5.4.1 bzw. 5.5.1). Dies bedeutet, dass
die rechtsverbindliche Erklärung automatisch ihre Wirksamkeit verliert, wenn
ein Projekt zurückgenommen wird oder wenn bei einem Projekt der
Spendenplattform WIR BEWEGEN.SH das Spendenziel im vorgegebenen Zeitraum nicht
erreicht wird.
Der Spender hat in diesen Fällen
vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 7.11.2 einen Anspruch auf Rückzahlung des
von ihm überwiesenen Betrages.
7.11 Die Zahlung der Spende ist mit den
folgenden Zahlungsmethoden möglich
7.11.1 Online-Überweisung: Voraussetzung für die Nutzung der Zahlungsmethode „Online-Überweisung“
ist ein Online-Konto bei einem deutschen Kreditinstitut, für das eine Anbindung
an den Zahlungsauslösedienst „wallis“ angeboten wird. Bei Auswahl der
Zahlungsmethode „Online-Überweisung“ und nach Betätigung des Buttons „Jetzt
Spende zusagen“ wird der Spender anschließend auf eine von dem
Zahlungsauslösedienst „wallis“ bereitgestellten Eingabebereich weitergeleitet,
über den die Zahlung durchgeführt werden kann. Für die Nutzung dieser
Zahlungsmethode gelten ausschließlich die jeweiligen Geschäftsbedingungen des
teilnehmenden Kreditinstituts und der wallis GmbH
7.11.2 Banküberweisung:
Bei Auswahl der Zahlungsmethode „Banküberweisung“ und nach Betätigung des
Buttons „Jetzt Spende zusagen“ werden die notwendigen Daten zur Überweisung des
zugesagten Spendenbetrages auf das Treuhandkonto der IB.SH angezeigt. Bei der
Überweisung ist zwingend der dem Spender mit den Überweisungsdaten übermittelte
Spendencode anzugeben. Nur so kann die eindeutige Zuordnung der Spende zum
Projekt erfolgen. Sofern die Überweisung keinem Spendenprojekt zugeordnet
werden kann, weil ein ungültiger oder kein Spendencode angegeben wurde, wird
der Spendenbetrag dem Spender zurück überwiesen. Sollte der Spendenbetrag statt
mittels Überweisung in bar auf das Treuhandkonto der IB.SH eingezahlt worden
sein, so kann eine Rückzahlung an den Spender nicht erfolgen. Der Spendenbetrag
wird dann im Falle des Nichterfolges der Spendenphase oder wenn keine Zuordnung
zum Projekt erfolgen kann, an das Kassenkonto des Kreditinstituts, das die
Einzahlung durchgeführt hat, überwiesen.
7.12 Unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung mittels der Zahlungsmethode “Online-Überweisung“, wird der Betrag der getätigten Spendenzusage auf den Spendenplattformen als vollständig durchgeführte Spendenzusage angezeigt. Bei Nutzung der Zahlungsmethode Banküberweisung wird die zugehörige Spendenzusage auf den Plattformen als „in Prüfung" aufgeführt. Nach Eingang des Spendenbetrages auf dem Treuhandkonto der IB.SH wird die Spende als vollständig durchgeführte Spendenzusage angezeigt. Ist innerhalb von sieben Tagen nach Spendenzusage kein Eingang des Spendenbetrages auf dem Treuhandkonto der IB.SH zu verzeichnen, so verfällt der Status „Spende in Prüfung". Überweisungen, die später als sieben Tage nach Projektende auf dem Treuhandkonto eintreffen und/oder die über keinen oder einen ungültigen Spendencode verfügen, werden zurück gebucht. Ziffer 7.11.2 gilt entsprechend.
7.13 Die Leistungen der IB.SH im Rahmen der Spendenabwicklung und
Bereitstellung der Spendenplattformen erfolgen für Spender unentgeltlich. Die
IB.SH trägt die bei ihr entstehenden Kosten für die Bereitstellung der oben
genannten Zahlungsarten. Etwaige auf Seiten der Spender im Zusammenhang mit den
von ihnen getätigten Spendenzahlungen entstehende Kosten tragen die Spender
selbst.
7.14 Die
IB.SH kann gegenüber den Spendern selbst keine Spendenbescheinigungen
ausstellen.
7.15 Die
IB.SH übernimmt gegenüber dem Spender keine Gewähr dafür, dass die Angabe des
Projektstarters, Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen im Sinne der
Abgabenordnung) ausstellen zu dürfen, auch korrekt ist.
8 Inhalte:
Rechte, Rechteinräumung, Verbotene Inhalte, Freistellung
8.1 Projektbeschreibungen, Kommentare, Profilbilder
8.1.1 Die von den Projektstartern zur Beschreibung der Projekte
verwendeten urheberrechtlich geschützten Werke, insbesondere Texte und Fotografien
sowie Grafiken und Videos (im Folgenden: Projektbeschreibungen), sowie die von
den Nutzern für Kommentare verwendeten Texte, Fotografien, Grafiken oder
dergleichen und die von den Nutzern verwendeten Profilbilder dürfen nicht die
Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, oder Persönlichkeitsrechte,
verletzten.
8.1.2 Die Nutzer sichern zu, über die notwendigen Rechte an den
unter Ziffer 8.1.1 genannten Texten und Fotografien sowie ggf. Grafiken und
Videos oder sonstigen geschützten Werken und/oder die Markenrechten und/oder
die notwendigen Einwilligungen hinsichtlich ggf. betroffener
Persönlichkeitsrechte zu verfügen.
8.1.3 Mit der öffentlichen Zugänglichmachung einer
Projektbeschreibung oder eines Kommentars auf den Spendenplattformen (Eingabe,
Upload und damit Freigabe von Texten, Fotografien, Videos, Grafiken u.ä.) räumt
der Nutzer der IB.SH das unentgeltliche, nicht ausschließliche, zeitlich und
räumlich unbefristete Recht ein, dieses Werk (ganz oder teilweise) weltweit zur
Erbringung der von der IB.SH mit den Spendenplattformen angebotenen Leistungen
oder zur Bewerbung dieser Leistung im Internet oder einer mobilen Applikationen
zu nutzen (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung). Das Recht zur Nutzung der
vorgenannten Werke ist jedoch nicht auf das Internet oder mobile Applikationen
(Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) beschränkt, sondern erstreckt sich
insbesondere auch auf Plakate, Printmedien aller Art, Fernseh- und Radiowerbung
(Recht der Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, öffentliche Wiedergabe)
sowie das Recht, die Werke zu bearbeiten oder umzugestalten und das Recht,
diese Rechte an Dritte zu übertragen soweit dies zur Zweckerfüllung (Erbringung
der von der IB.SH im Zusammenhang mit den Spendenplattformen angebotenen Leistung
oder Bewerbung der Leistung) notwendig ist. Ausdrücklich räumt der Nutzer der
IB.SH das Recht ein, die vorgenannten Werke auch in sozialen Netzwerken
(Facebook, Twitter etc.) öffentlich zugänglich zu machen und damit den
Betreibern dieser Netzwerke die Rechte zur Nutzung dieser Werke in dem von den
jeweiligen Betreibern vorgegebenen Rahmen übertragen zu können.
8.1.4 Mit der öffentlichen Zugänglichmachung eines Profilbildes auf
den Spendenplattformen (Upload und Freigabe von Bildern, Veröffentlichung von
Texten u. ä.), räumt der Nutzer der IB.SH das unentgeltliche, nicht
ausschließliche, zeitlich und räumlich unbefristete Recht ein, dieses Werk
(ganz oder teilweise) weltweit zur Erbringung der von der IB.SH im Zusammengang
mit den Spendenplattformen angebotenen Leistungen im Internet oder mobilen
Applikationen zu nutzen (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung). Das
Profilbild des Nutzers darf nicht im Sinne von Ziffer 8.1.3 für Werbung durch
die IB.SH verwendet werden, es sei denn, der Nutzer hat hierzu wenigstens in
Textform gesondert eingewilligt.
8.1.5 Eine Überprüfung der durch die Nutzer vorgenommenen Uploads
im Sinne der vorstehenden Ziffern auf die Rechtmäßigkeit der Inhalte hin wird
durch die IB.SH nicht vorgenommen.
8.1.6 Die IB.SH behält sich vor, bei entsprechender
Kenntniserlangung (Hinweise Dritter), Inhalte ganz oder teilweise zu löschen,
soweit die Inhalte rechtswidrig oder als verbotener Inhalt oder verbotene
Aktivität im Sinne von 8.2 anzusehen sind.
8.1.7 Auf den Spendenplattformen ist ein „Verstoß
melden"-Button integriert, mit welchem Nutzer (vermeintliche) Verstöße
gegen die Nutzungs- und Projektbedingungen melden können. Die IB.SH wird
derartige Meldungen prüfen.
8.2 Weitere verbotene Inhalte und Aktivitäten
8.2.1 Es obliegt den Nutzern sicherzustellen, dass ihr Verhalten
auf den Spendenplattformen den geltenden Gesetzen und diesen
Nutzungsbedingungen genügt. Die im Folgenden dargestellten Inhalte und
Aktivitäten sind solche, die gegen geltendes Recht verstoßen, im Sinne der Ziffer
8.1 oder sonst nicht im Interesse der IB.SH über die Spendenplattform
veröffentlicht oder getätigt werden dürfen und in Folge dessen auf den
Spendenplattformen verboten sind:
- Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen,
Schmähkritik, sonst diffamierende Äußerungen,
- strafrechtlich relevante Äußerungen und Bilder
(wie etwa: nationalsozialistische, gewalt- und kriegsverherrlichende,
rassistische, kinder- oder gewaltpornografische sowie Aufforderungen zu
Straftaten),
- jegliche sexuelle oder sonst kinder- und
jugendgefährdende Inhalte und Darstellungen,
- Vervielfältigen, Verbreiten und öffentliches
Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Werken, wenn der Nutzer
nicht über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt,
- Veröffentlichen von Bildern, auf denen Personen
zu erkennen sind, ohne dass deren Einwilligung vorliegt,
- Entanonymisierung von anderen Nutzern,
- Nutzung der Plattform für eigene kommerzielle
Zwecke, die über den eigentlichen Zweck dieser Plattform hinausgeht, es
sei denn, die IB.SH hat zuvor einer solchen kommerziellen Nutzung
schriftlich zugestimmt,
- Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
Dritter,
- Nutzung der Plattform zur (ausschließlichen)
politischen oder religiösen Betätigung,
- Versenden von „Junk-Mails“, „Kettenbriefen“ oder unaufgeforderten Massenmails, Sofortnachrichten, „Spimming“ oder „Spamming“,
- die Störung, Unterbrechung oder übermäßige
Belastung der Dienste der IB.SH,
- die Verwendung des Accounts, Benutzernamens oder
Kennworts eines anderen Mitglieds,
- Verwendung von Mechanismen, Software oder
sonstigen Scripts in Verbindung mit der Online-Plattform, welche die
einwandfreie und ordnungsgemäße Funktion der Plattform und der
dazugehörigen Website beeinträchtigen könnten,
- Blockieren, Überschreiben oder Modifizieren von
durch die IB.SH generierten Inhalten,
- die Nutzung der Dienste der Spendenplattformen
auf eine Weise, die sonst gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften
verstößt.
8.2.2 Die in der vorgehenden Liste aufgenommenen Beispiele sind
nicht abschließend. Die Folgen der Verletzung von gesetzlichen Vorschriften,
der Rechte Dritter oder dieser Nutzungsbedingungen ist in den Ziffern 8.3
(Freistellung), 9 (Löschung von Inhalten, Sperrung von Konten) und 10 (Haftung
des Nutzers) geregelt.
8.3 Freistellung
8.3.1 Der Nutzer stellt die IB.SH von sämtlichen Ansprüchen frei,
die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber der IB.SH wegen der Verletzung
ihrer Rechte durch die von dem Nutzer eingestellten Angebote, Inhalte oder
wegen der sonstigen Nutzung der Website, einschließlich der von dem
registrierten Nutzer abgegebenen Projektbeschreibungen oder Kommentare, geltend
machen.
8.3.2 Der Nutzer übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der
Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten) der IB.SH.
8.3.3 Der Nutzer verpflichtet sich darüber hinaus, die IB.SH für
den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und
vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung
der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
9
Löschung von Inhalten, Beschränkung und Sperrung von Konten
9.1 Die IB.SH behält sich für den Fall, dass ein Nutzer gesetzliche
Vorschriften, Rechte Dritter oder die Nutzungsbedingungen verletzt,
vorbehaltlich der fristlosen Kündigung vor,
- den Nutzer zu verwarnen,
- Angebote oder andere Inhalte dieses Nutzers zu
sperren,
- die Nutzung der Plattformen für den Nutzer zu
beschränken,
- den Nutzer vorläufig oder endgültig von der
Nutzung der Plattformen vollständig auszuschließen (Sperrung),
- sonstige rechtliche Schritte (wie bspw. die
Erstattung von Strafanzeigen) einzuleiten.
9.2 Diese
Maßnahmen stehen, soweit sie nicht gesetzlich notwendig sind, im billigen
Ermessen der IB.SH, allerdings berücksichtigt die IB.SH die berechtigten
Interessen des Nutzers sowie alle Umstände des Verstoßes, insbesondere den Grad
des Verschuldens.
9.3 Sobald ein Nutzer gesperrt wurde, darf dieser Nutzer sich auch mit einem anderen Nutzerkonto nicht anmelden oder über ein anderes Nutzerkonto die Leistungen nutzen.
10 Haftung des Nutzers
Der Nutzer haftet grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung
seines Nutzerkontos vorgenommen werden, es sei denn der Nutzer hat den
Missbrauch seines Nutzerkontos nicht zu vertreten, da eine Verletzung der ihm
obliegenden Sorgfaltspflichten nicht vorlag.
11 Haftungsbeschränkungen und
Gewährleistung der IB.SH
11.1 Die IB.SH haftet unbeschränkt für die durch die IB.SH, ihre
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der
ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
11.2 Für sonstige Schäden haftet die IB.SH nur, sofern eine Pflicht
verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist
dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar
anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung der IB.SH ist
ausgeschlossen.
11.3 Da die IB.SH am Vertragsverhältnis zwischen Spender und
Projektstarter nicht beteiligt ist, kann die IB.SH für Leistungen und/oder
Ansprüche aus den vertraglichen Beziehungen der Nutzer hinsichtlich des
Spendenvorhabens keine Gewähr und/oder Haftung übernehmen.
12 Laufzeit, Kündigung
12.1 Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
12.2 Er ist durch die Nutzer jederzeit kündbar. Für
Projektstarter gelten zusätzlich die Kündigungsbedingungen der
Projektbedingungen.
12.3 Die IB.SH kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist
von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
12.4 Das Vertragsverhältnis endet jedoch im Zweifel erst dann, wenn
alle sich aus dem Nutzungsvertrag ergebenden Leistungen vollständig erbracht
sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das Vertragsverhältnis, soweit es
die Spendenabwicklung durch die IB.SH gemäß Ziffer 5 betrifft.
12.5 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13 Änderung der Nutzungsbedingungen
13.1 Die IB.SH ist berechtigt, den Inhalt dieser
Nutzungsbedingungen und der Projektbedingungen zu ändern.
13.2 In diesem Fall werden die registrierten Nutzer über die
Änderungen per E-Mail informiert.
13.3 Bei der nächsten, auf die Änderung der Nutzungsbedingungen
folgenden, Anmeldung auf einer der Spendenplattformen werden die registrierten
Nutzer an die Änderung der Nutzungsbedingungen erinnert und aufgefordert,
diesen Änderungen zuzustimmen.
13.4 Erfolgt auf den Internetseiten der Plattformen keine
Zustimmung zu den Änderungen der Nutzungsbedingungen, so wird der
Nutzungsvertrag ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgeführt mit der
Einschränkung, dass eine weitere aktive Nutzung des Accounts nur nach
Zustimmung zu den Änderungen möglich ist. Das Recht zur Kündigung durch die
IB.SH bleibt unberührt.
14 Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Kiel. Dasselbe gilt,
wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz
hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
14.3 Sollten
einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Nutzer einschließlich dieser
Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall
einer Vertragslücke.
14.4 Die IB.SH hat sich verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren
des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB) teilzunehmen.
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der IB.SH besteht für Verbraucher
daher die Möglichkeit, sich an die beim VÖB eingerichtete
Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Die Kontaktdaten der
Schlichtungsstelle lauten:
Bundesverband
Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Verbraucherschlichtungsstelle
Postfach
11 02 72
10832
Berlin
Internet: www.voeb.de
E-Mail:
ombudsmann@voeb-kbs.de
Telefon
(0 30) 81 92-2 95
Telefax
(0 30) 81 92-2 99
Näheres zum Schlichtungsverfahren regelt
die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle, die im Internet unter www.voeb.de abrufbar ist.
Europäische Online-Streitbeilegungsplattform
Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Europäische
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform
kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus
Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.